KFZ Versicherung trotz
Privatinsolvenz
Du bist in der Privatinsolvenz oder Wohlverhaltensphase und brauchst eine KFZ-Versicherung? Hier erfährst du, welche Sonderregeln gelten, was der Insolvenzverwalter darf – und wie du trotzdem günstig versichert wirst.
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Auch während einer Privatinsolvenz hast du das Recht auf eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Der Kontrahierungszwang nach § 5 Abs. 2 PflVG gilt uneingeschränkt – unabhängig von deinem Insolvenzstatus.
Privatinsolvenz & KFZ-Versicherung: Die Phasen
Je nach Phase deiner Insolvenz gelten unterschiedliche Regeln für den Abschluss einer KFZ-Versicherung.
Eröffnungsverfahren
Antragstellung bis Eröffnung
Nach Antragstellung prüft das Gericht deine Vermögenslage. In dieser Phase ändert sich für bestehende KFZ-Versicherungen zunächst nichts. Neue Verträge sind möglich, aber:
- Bonitätsprüfung fällt negativ aus – Kasko wird oft abgelehnt
- Haftpflicht dank Kontrahierungszwang garantiert
Insolvenzverfahren (Hauptverfahren)
Dauer: ca. 3–6 Monate
Der Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über dein Vermögen. Für die KFZ-Versicherung bedeutet das:
- Insolvenzverwalter kann das Fahrzeug zur Masse ziehen
- Auto bleibt nur, wenn es für Arbeit oder Beruf notwendig ist
- Versicherung ist Neuverbindlichkeit – nicht Teil der Insolvenzmasse
Wohlverhaltensphase (Restschuldbefreiung)
Dauer: 3 Jahre (seit 2020 verkürzt)
Die Wohlverhaltensphase ist die wichtigste Phase für KFZ-Versicherungen. Du verwaltest dein Vermögen wieder selbst, musst aber Obliegenheiten erfüllen:
- Du darfst eigenständig Versicherungen abschließen
- KFZ-Versicherung ist notwendige Ausgabe – wird anerkannt
- Kein unangemessener Luxus – günstiger Tarif empfohlen
- Keine neuen Schulden machen – Prämien pünktlich zahlen!
Nach der Restschuldbefreiung
Neuanfang
Nach der Restschuldbefreiung bist du schuldenfrei. Die Schufa-Einträge zur Insolvenz werden nach 3 Jahren gelöscht. Bis dahin kann es noch zu Einschränkungen bei Kasko-Versicherungen kommen – die Haftpflicht bleibt wie immer garantiert.
Sonderregeln während der Wohlverhaltensphase
Auto behalten erlaubt
Ein angemessenes Fahrzeug darfst du behalten, wenn es für den Arbeitsweg oder die Berufsausübung notwendig ist. Als Richtwert gilt ein Fahrzeugwert von ca. 5.000–7.500 €.
Versicherung ist Pflichtausgabe
Die KFZ-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und damit eine notwendige Ausgabe. Der Treuhänder kann dir den Abschluss nicht verbieten.
Keine neuen Schulden
Pünktliche Prämienzahlung ist elementar wichtig. Neue Schulden können die Restschuldbefreiung gefährden. Wähle einen Tarif, den du sicher bezahlen kannst.
Kein Luxus-Fahrzeug
Ein teures Auto kann als unangemessener Luxus gewertet werden. Halte dich an ein Fahrzeug der unteren bis mittleren Preisklasse – das vermeidet Probleme mit dem Treuhänder.
7 Tipps für die günstigste Versicherung in der Insolvenz
Reine Haftpflicht wählen
Verzichte auf Kasko und spare erheblich. Bei älteren Fahrzeugen ist der Haftpflicht-Basisschutz oft die wirtschaftlich beste Lösung.
Jährliche Zahlung bevorzugen
Jährliche Zahlung ist bis zu 10 % günstiger als monatliche Raten. Falls das Budget es erlaubt, lohnt sich die Einmalzahlung.
Vergleichsrechner nutzen
Die Preisunterschiede zwischen Versicherern sind enorm – gerade bei schwieriger Bonität. Ein Vergleich kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.
Hohe Selbstbeteiligung wählen
Falls du doch eine Kasko bekommst: Eine Selbstbeteiligung von 500 € oder mehr senkt die Prämie spürbar.
SF-Klasse von Angehörigen übernehmen
Ehepartner oder Eltern können ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Das senkt den Beitrag deutlich – auch während der Insolvenz.
Saisonkennzeichen prüfen
Brauchst du das Auto nur in bestimmten Monaten? Ein Saisonkennzeichen (z. B. März–Oktober) reduziert die Versicherungskosten anteilig.
Fahrzeug auf Angehörige zulassen
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Fahrzeug auf einen Angehörigen zuzulassen. Besprich das vorher mit deinem Treuhänder.
Wichtig: Offene Versicherungsbeiträge
Hast du beim früheren Versicherer noch offene Beiträge? Diese zählen als Insolvenzforderung und werden im Verfahren berücksichtigt. Du musst sie nicht separat begleichen. Allerdings:
- Neue Beiträge nach Insolvenzeröffnung sind Neuverbindlichkeiten – diese musst du zahlen
- Unbezahlte Neuverbindlichkeiten können die Restschuldbefreiung gefährden
Häufige Fragen zur KFZ-Versicherung bei Privatinsolvenz
Darf ich während der Privatinsolvenz ein Auto besitzen?
Kann der Insolvenzverwalter meine Versicherung kündigen?
Bekomme ich trotz Privatinsolvenz eine eVB-Nummer?
Ist monatliche Zahlung während der Insolvenz möglich?
Wie lange wirkt sich die Insolvenz auf die Versicherung aus?
Muss ich dem Versicherer die Insolvenz melden?
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