KFZ Versicherung trotz Schufa
Zurück zur Startseite

Kontrahierungszwang erklärt – dein Recht auf Versicherung

Wann muss eine Versicherung dich annehmen? Welche Rechte hast du bei einer Ablehnung? Hier findest du alle Fakten, Gesetze und Urteile zum Kontrahierungszwang – verständlich erklärt.

Jetzt Versicherung sichern

Was ist der Kontrahierungszwang?

Der Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) ist eine gesetzliche Pflicht für Versicherungsunternehmen, bestimmte Versicherungsverträge nicht abzulehnen. Bei der KFZ-Versicherung gilt er ausschließlich für die Haftpflichtversicherung – nicht für Teil- oder Vollkasko.

Der Grund: Jedes zugelassene Fahrzeug in Deutschland muss haftpflichtversichert sein. Damit niemand ohne Versicherungsschutz bleibt, ist der Versicherer verpflichtet, jeden Antrag auf KFZ-Haftpflicht anzunehmen – unabhängig von Bonität, Schufa-Score oder Schadenhistorie.

Kontrahierungszwang gilt für:

  • KFZ-Haftpflichtversicherung – gesetzliche Pflicht
  • Alle in Deutschland zugelassenen KFZ-Haftpflichtversicherer
  • Antragsteller mit negativer Schufa
  • Antragsteller mit Vorschäden oder HIS-Einträgen
  • Antragsteller nach Kündigung durch Vorversicherer

Kontrahierungszwang gilt nicht für:

  • Teilkasko-Versicherung – freiwillig, Ablehnung erlaubt
  • Vollkasko-Versicherung – freiwillig, Ablehnung erlaubt
  • Zusatzleistungen wie Schutzbrief, Mallorca-Police etc.
  • Bestimmte Konditionen (z. B. monatliche Zahlung)

Die Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 2 PflVG

Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

§ 5 Abs. 2 – Kontrahierungszwang

„Der Versicherer ist verpflichtet, dem Antragsteller eine Haftpflichtversicherung zu gewähren, sofern er die Versicherung des betreffenden Risikos betreibt. Die Pflicht nach Satz 1 besteht auch dann, wenn der Antragsteller zuvor von einem anderen Versicherer gekündigt worden ist.“

Das Gesetz ist eindeutig: Wer KFZ-Haftpflichtversicherungen anbietet, muss jeden Antrag annehmen. Die einzige erlaubte Reaktion auf ein erhöhtes Risiko ist ein Prämienzuschlag – niemals eine Ablehnung.

§

§ 1 PflVG

Versicherungspflicht: Jeder Halter eines KFZ muss eine Haftpflichtversicherung abschließen.

§

§ 6 PflVG

Aufsicht durch die BaFin: Sie überwacht die Einhaltung des Kontrahierungszwangs und kann Anordnungen treffen.

§

§ 115 VVG

Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer – Grundlage für die Pflichtversicherung.

Wichtige Urteile zum Kontrahierungszwang

Diese Gerichtsentscheidungen stärken deine Position gegenüber Versicherern, die den Kontrahierungszwang umgehen wollen.

BGH, Urteil vom 06.04.2005 – IV ZR 127/04

Bundesgerichtshof

Der BGH bestätigte, dass der Kontrahierungszwang uneingeschränkt gilt. Ein Versicherer darf einen Antrag auf KFZ-Haftpflicht nicht mit Verweis auf ein erhöhtes Risiko ablehnen. Er darf lediglich einen angemessenen Prämienzuschlag erheben.

OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2010 – 9 W 5/10

Oberlandesgericht Köln

Das Gericht stellte klar, dass ein Versicherer auch nach einer Schadenkündigung durch einen Vorversicherer den Antrag auf Haftpflicht annehmen muss. Die Kündigungshistorie rechtfertigt keine Ablehnung.

VG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2012 – 9 K 566/11

Verwaltungsgericht Frankfurt

Die BaFin darf einen Versicherer anweisen, einen abgelehnten Haftpflichtantrag anzunehmen. Die Aufsichtsbehörde hat die Befugnis, den Kontrahierungszwang aktiv durchzusetzen.

Was darf der Versicherer trotz Kontrahierungszwang?

Risikozuschlag erheben

Bei erhöhtem Risiko (schlechte SF-Klasse, Vorschäden, junges Alter) darf der Versicherer einen Prämienzuschlag berechnen. Dieser muss jedoch angemessen sein und darf nicht dazu dienen, den Antrag faktisch unmöglich zu machen.

Zahlweise einschränken

Der Versicherer darf bei schlechter Bonität die jährliche Vorauszahlung verlangen und monatliche oder vierteljährliche Zahlung ablehnen. Die Versicherung selbst muss er aber gewähren.

Kasko-Versicherung ablehnen

Der Kontrahierungszwang gilt nur für die Haftpflicht. Teil- und Vollkasko sind freiwillige Versicherungen – der Anbieter kann sie bei erhöhtem Risiko oder schlechter Bonität ablehnen.

Nach Schadenfall ordentlich kündigen

Ein bestehender Vertrag kann nach einem Schadenfall gekündigt werden. Ein anderer Versicherer muss dich dann aber wieder annehmen. Du bist also nie ohne Versicherungsmöglichkeit.

Ablehnung erhalten? So setzt du dein Recht durch

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Fall, dass ein Versicherer deinen Haftpflichtantrag rechtswidrig ablehnt.

1

Ablehnung schriftlich dokumentieren

Fordere die Ablehnung schriftlich an (E-Mail oder Brief). Notiere Datum, Ansprechpartner und den genannten Ablehnungsgrund. Diese Dokumentation brauchst du für alle weiteren Schritte.

2

Versicherer auf Kontrahierungszwang hinweisen

Schreibe dem Versicherer und verweise auf § 5 Abs. 2 PflVG. Setze eine Frist von 14 Tagen zur Annahme deines Antrags. In vielen Fällen lenkt der Versicherer bereits in diesem Schritt ein.

3

Versicherungsombudsmann einschalten

Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine kostenlose Schlichtungsstelle. Er vermittelt zwischen dir und dem Versicherer. Bei Streitwerten bis 10.000 € ist die Entscheidung für den Versicherer bindend.

Kostenlos für Verbraucher – Bearbeitungszeit ca. 3 Monate
4

BaFin-Beschwerde einreichen

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht den Kontrahierungszwang. Eine Beschwerde bei der BaFin kann den Versicherer zur Annahme verpflichten. Die Beschwerde ist ebenfalls kostenlos.

5

Alternativ: Anderen Versicherer wählen

Parallel zu den rechtlichen Schritten kannst du über unseren Vergleichsrechner sofort einen anderen Anbieter finden. Das geht in wenigen Minuten und spart dir die Wartezeit auf das Schlichtungsverfahren. Deine eVB-Nummer erhältst du sofort per Mail.

Wichtige Anlaufstellen für Verbraucher

BaFin – Versicherungsaufsicht

Zuständig für die Durchsetzung des Kontrahierungszwangs. Beschwerden können online, per Post oder telefonisch eingereicht werden.

Versicherungsombudsmann e. V.

Kostenlose Schlichtungsstelle. Entscheidungen bis 10.000 € sind für den Versicherer verbindlich.

Häufige Fragen zum Kontrahierungszwang

Gilt der Kontrahierungszwang auch für Teilkasko?
Nein. Der Kontrahierungszwang gilt ausschließlich für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Teil- und Vollkasko sind freiwillige Versicherungen, die der Anbieter ablehnen darf.
Kann der Versicherer einen extrem hohen Zuschlag verlangen?
Der Zuschlag muss angemessen und risikobezogen sein. Ein überhöhter Zuschlag, der den Vertrag faktisch unmöglich macht, ist rechtswidrig. In diesem Fall kannst du dich an den Versicherungsombudsmann oder die BaFin wenden.
Muss ich den Kontrahierungszwang explizit erwähnen?
Nein, der Versicherer muss den Kontrahierungszwang von sich aus einhalten. In der Praxis hilft es aber, in deinem Schreiben ausdrücklich auf § 5 Abs. 2 PflVG zu verweisen – das beschleunigt den Prozess erheblich.
Wie lange dauert es, bis der Versicherer reagieren muss?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis sollte der Versicherer innerhalb von 2–4 Wochen reagieren. Setze in deinem Schreiben eine Frist von 14 Tagen. Bei Nichtreaktion schalte die BaFin ein.
Gilt der Kontrahierungszwang auch für ausländische Versicherer?
Der Kontrahierungszwang gilt für alle Versicherer, die in Deutschland zum Betrieb der KFZ-Haftpflichtversicherung zugelassen sind – unabhängig davon, ob der Hauptsitz im Inland oder EU-Ausland liegt.

Jetzt Versicherung abschließen

Vergleiche Tarife und sichere dir deinen KFZ-Versicherungsschutz – Haftpflicht-Annahme dank Kontrahierungszwang (§ 5 PflVG).

Kostenlos & unverbindlich · Kein Login nötig