Kontrahierungszwang erklärt
– dein Recht auf Versicherung
Wann muss eine Versicherung dich annehmen? Welche Rechte hast du bei einer Ablehnung? Hier findest du alle Fakten, Gesetze und Urteile zum Kontrahierungszwang – verständlich erklärt.
Jetzt Versicherung sichernWas ist der Kontrahierungszwang?
Der Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) ist eine gesetzliche Pflicht für Versicherungsunternehmen, bestimmte Versicherungsverträge nicht abzulehnen. Bei der KFZ-Versicherung gilt er ausschließlich für die Haftpflichtversicherung – nicht für Teil- oder Vollkasko.
Der Grund: Jedes zugelassene Fahrzeug in Deutschland muss haftpflichtversichert sein. Damit niemand ohne Versicherungsschutz bleibt, ist der Versicherer verpflichtet, jeden Antrag auf KFZ-Haftpflicht anzunehmen – unabhängig von Bonität, Schufa-Score oder Schadenhistorie.
Kontrahierungszwang gilt für:
- KFZ-Haftpflichtversicherung – gesetzliche Pflicht
- Alle in Deutschland zugelassenen KFZ-Haftpflichtversicherer
- Antragsteller mit negativer Schufa
- Antragsteller mit Vorschäden oder HIS-Einträgen
- Antragsteller nach Kündigung durch Vorversicherer
Kontrahierungszwang gilt nicht für:
- Teilkasko-Versicherung – freiwillig, Ablehnung erlaubt
- Vollkasko-Versicherung – freiwillig, Ablehnung erlaubt
- Zusatzleistungen wie Schutzbrief, Mallorca-Police etc.
- Bestimmte Konditionen (z. B. monatliche Zahlung)
Die Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 2 PflVG
Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
§ 5 Abs. 2 – Kontrahierungszwang
„Der Versicherer ist verpflichtet, dem Antragsteller eine Haftpflichtversicherung zu gewähren, sofern er die Versicherung des betreffenden Risikos betreibt. Die Pflicht nach Satz 1 besteht auch dann, wenn der Antragsteller zuvor von einem anderen Versicherer gekündigt worden ist.“
Das Gesetz ist eindeutig: Wer KFZ-Haftpflichtversicherungen anbietet, muss jeden Antrag annehmen. Die einzige erlaubte Reaktion auf ein erhöhtes Risiko ist ein Prämienzuschlag – niemals eine Ablehnung.
§ 1 PflVG
Versicherungspflicht: Jeder Halter eines KFZ muss eine Haftpflichtversicherung abschließen.
§ 6 PflVG
Aufsicht durch die BaFin: Sie überwacht die Einhaltung des Kontrahierungszwangs und kann Anordnungen treffen.
§ 115 VVG
Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer – Grundlage für die Pflichtversicherung.
Wichtige Urteile zum Kontrahierungszwang
Diese Gerichtsentscheidungen stärken deine Position gegenüber Versicherern, die den Kontrahierungszwang umgehen wollen.
BGH, Urteil vom 06.04.2005 – IV ZR 127/04
Bundesgerichtshof
Der BGH bestätigte, dass der Kontrahierungszwang uneingeschränkt gilt. Ein Versicherer darf einen Antrag auf KFZ-Haftpflicht nicht mit Verweis auf ein erhöhtes Risiko ablehnen. Er darf lediglich einen angemessenen Prämienzuschlag erheben.
OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2010 – 9 W 5/10
Oberlandesgericht Köln
Das Gericht stellte klar, dass ein Versicherer auch nach einer Schadenkündigung durch einen Vorversicherer den Antrag auf Haftpflicht annehmen muss. Die Kündigungshistorie rechtfertigt keine Ablehnung.
VG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2012 – 9 K 566/11
Verwaltungsgericht Frankfurt
Die BaFin darf einen Versicherer anweisen, einen abgelehnten Haftpflichtantrag anzunehmen. Die Aufsichtsbehörde hat die Befugnis, den Kontrahierungszwang aktiv durchzusetzen.
Was darf der Versicherer trotz Kontrahierungszwang?
Risikozuschlag erheben
Bei erhöhtem Risiko (schlechte SF-Klasse, Vorschäden, junges Alter) darf der Versicherer einen Prämienzuschlag berechnen. Dieser muss jedoch angemessen sein und darf nicht dazu dienen, den Antrag faktisch unmöglich zu machen.
Zahlweise einschränken
Der Versicherer darf bei schlechter Bonität die jährliche Vorauszahlung verlangen und monatliche oder vierteljährliche Zahlung ablehnen. Die Versicherung selbst muss er aber gewähren.
Kasko-Versicherung ablehnen
Der Kontrahierungszwang gilt nur für die Haftpflicht. Teil- und Vollkasko sind freiwillige Versicherungen – der Anbieter kann sie bei erhöhtem Risiko oder schlechter Bonität ablehnen.
Nach Schadenfall ordentlich kündigen
Ein bestehender Vertrag kann nach einem Schadenfall gekündigt werden. Ein anderer Versicherer muss dich dann aber wieder annehmen. Du bist also nie ohne Versicherungsmöglichkeit.
Ablehnung erhalten? So setzt du dein Recht durch
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Fall, dass ein Versicherer deinen Haftpflichtantrag rechtswidrig ablehnt.
Ablehnung schriftlich dokumentieren
Fordere die Ablehnung schriftlich an (E-Mail oder Brief). Notiere Datum, Ansprechpartner und den genannten Ablehnungsgrund. Diese Dokumentation brauchst du für alle weiteren Schritte.
Versicherer auf Kontrahierungszwang hinweisen
Schreibe dem Versicherer und verweise auf § 5 Abs. 2 PflVG. Setze eine Frist von 14 Tagen zur Annahme deines Antrags. In vielen Fällen lenkt der Versicherer bereits in diesem Schritt ein.
Versicherungsombudsmann einschalten
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine kostenlose Schlichtungsstelle. Er vermittelt zwischen dir und dem Versicherer. Bei Streitwerten bis 10.000 € ist die Entscheidung für den Versicherer bindend.
BaFin-Beschwerde einreichen
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht den Kontrahierungszwang. Eine Beschwerde bei der BaFin kann den Versicherer zur Annahme verpflichten. Die Beschwerde ist ebenfalls kostenlos.
Alternativ: Anderen Versicherer wählen
Parallel zu den rechtlichen Schritten kannst du über unseren Vergleichsrechner sofort einen anderen Anbieter finden. Das geht in wenigen Minuten und spart dir die Wartezeit auf das Schlichtungsverfahren. Deine eVB-Nummer erhältst du sofort per Mail.
Wichtige Anlaufstellen für Verbraucher
BaFin – Versicherungsaufsicht
Zuständig für die Durchsetzung des Kontrahierungszwangs. Beschwerden können online, per Post oder telefonisch eingereicht werden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Kostenlose Schlichtungsstelle. Entscheidungen bis 10.000 € sind für den Versicherer verbindlich.
Häufige Fragen zum Kontrahierungszwang
Gilt der Kontrahierungszwang auch für Teilkasko?
Kann der Versicherer einen extrem hohen Zuschlag verlangen?
Muss ich den Kontrahierungszwang explizit erwähnen?
Wie lange dauert es, bis der Versicherer reagieren muss?
Gilt der Kontrahierungszwang auch für ausländische Versicherer?
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