KFZ Versicherung trotz Schufa
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Kündigung durch Vorversicherer? So wirst du trotzdem versichert

Dein Versicherer hat dich gekündigt? Das ist ärgerlich – aber kein Grund zur Panik. Hier findest du konkrete Strategien, um schnell wieder versichert zu sein.

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Warum kündigen Versicherer?

Eine Kündigung durch den Versicherer kommt häufiger vor als gedacht. Die typischen Gründe:

Häufige Schäden

Mehrere Schadenfälle in kurzer Zeit (oft 2–3 Schäden innerhalb eines Jahres) führen häufig zur Schadenkündigung durch den Versicherer.

Zahlungsrückstände

Unbezahlte Prämien führen nach Mahnung zur Kündigung. Bei Beitragsschulden kann der Versicherer sogar rückwirkend leistungsfrei werden.

Alkohol / Drogen am Steuer

Schäden unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sind ein besonders schwerer Kündigungsgrund. Der Versicherer kann zusätzlich Regress fordern.

Falsche Angaben

Falsche Angaben bei Vertragsabschluss (z. B. zur Kilometerleistung oder zum Fahrerkreis) können zur Anfechtung oder Kündigung führen.

Wichtig: Was eine Kündigung für dich bedeutet

Eine Kündigung durch den Vorversicherer wird in der HIS-Datei (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) gespeichert. Andere Versicherer können diesen Eintrag einsehen. Das bedeutet:

  • Kasko kann von anderen Versicherern abgelehnt werden
  • Haftpflicht muss weiterhin gewährt werden (Kontrahierungszwang)
  • Risikozuschläge sind möglich und variieren stark zwischen Anbietern

5 Strategien nach einer Kündigung

1

Sofort neuen Versicherer über Vergleichsportal finden

Nutze unseren Vergleichsrechner, um schnell einen neuen Anbieter zu finden. Viele Online-Versicherer nehmen auch gekündigte Fahrer an – oft zu überraschend fairen Konditionen. Handle schnell, denn ohne Versicherung darfst du nicht fahren.

2

Kontrahierungszwang für die Haftpflicht nutzen

Wird dein Haftpflichtantrag abgelehnt, berufe dich auf den Kontrahierungszwang nach § 5 PflVG. Schreibe dem Versicherer schriftlich und verweise auf die gesetzliche Annahmepflicht. Im Streitfall hilft die BaFin.

3

SF-Klasse strategisch nutzen

Nach einer Schadenkündigung wirst du oft in eine schlechtere SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse) eingestuft. Prüfe folgende Optionen:

  • SF-Klasse übertragen – von Ehepartner oder Eltern übernehmen
  • Zweitwagen anmelden – startet oft bei SF ½ statt SF 0
  • Rabattschutz beim neuen Versicherer abschließen
4

Offene Forderungen klären

Wurde wegen Zahlungsrückständen gekündigt? Begleiche offene Beiträge beim Altversicherer. Manche Versicherer nehmen dich nach Ausgleich der Schulden sogar wieder auf. In jedem Fall verbessert es deine Ausgangslage bei neuen Anbietern.

5

Auf reinen Haftpflicht-Basisschutz setzen

Wenn Kasko-Anträge abgelehnt werden: Sichere dir zunächst den gesetzlichen Mindestschutz über eine reine KFZ-Haftpflicht. So bist du fahrbereit und baust gleichzeitig schadenfrei Jahre auf – das verbessert deine Position für spätere Kasko-Anträge.

Worauf du bei der Suche achten solltest

Im Vergleichsrechner findest du Tarife, die auch nach einer Kündigung in Frage kommen. Achte dabei auf diese Punkte:

Haftpflicht-Annahme

Dank Kontrahierungszwang muss jeder Versicherer dich für die Haftpflicht annehmen – vergleiche die Konditionen.

Monatliche Zahlweise

Prüfe, ob monatliche Ratenzahlung möglich ist – das schont dein Budget nach einer schwierigen Phase.

Schnelle eVB-Nummer

Du brauchst schnell eine neue eVB-Nummer? Viele Tarife im Vergleich bieten Sofort-Zusendung per Mail. Anleitung lesen

Werkstattbindung prüfen

Eine Werkstattbindung kann den Beitrag deutlich senken – gerade nach einer Kündigung ein sinnvoller Spartipp.

Checkliste: Das musst du nach einer Kündigung tun

Kündigungsschreiben prüfen – handelt es sich um eine Schaden-, Beitrags- oder Sonderkündigung?

Kündigungsfrist beachten – du musst bis zum Ende der Frist versichert bleiben

Offene Beiträge und Regressforderungen beim Altversicherer klären

Sofort neuen Versicherer suchen – ohne Haftpflicht ist Fahren verboten

Neue eVB-Nummer besorgen und bei der Zulassungsstelle hinterlegen

SF-Klasse beim neuen Versicherer überprüfen und ggf. korrigieren lassen

Schufa-Score prüfen und langfristig verbessern

Häufige Fragen bei Kündigung durch den Versicherer

Darf mein Versicherer meine KFZ-Haftpflicht kündigen?
Ja, aber: Der Versicherer darf deine Haftpflicht kündigen (z. B. nach einem Schaden oder bei Zahlungsverzug). Allerdings muss ein anderer Versicherer dich aufgrund des Kontrahierungszwangs dann annehmen. Du bist also nie ohne Versicherungsmöglichkeit.
Wird die Kündigung in der Schufa gespeichert?
Die Kündigung selbst wird nicht in der Schufa gespeichert, sondern in der HIS-Datei der Versicherungswirtschaft. Unbezahlte Forderungen können allerdings zusätzlich als Negativeintrag in der Schufa landen.
Wie lange bleibt der HIS-Eintrag bestehen?
Ein HIS-Eintrag bleibt in der Regel 5 Jahre bestehen. Danach wird er automatisch gelöscht. In dieser Zeit solltest du schadenfrei fahren, um deine Position bei Versicherern zu verbessern.
Kann ich gegen die Kündigung Widerspruch einlegen?
Bei einer ordentlichen Kündigung (z. B. nach Schadenfall) hast du in der Regel kein Widerspruchsrecht. Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs kannst du durch Nachzahlung innerhalb der Frist die Kündigung oft noch abwenden. Wende dich im Zweifel an den Versicherungsombudsmann.
Muss ich die Kündigung beim neuen Versicherer angeben?
Ja, unbedingt. Die meisten Versicherer fragen danach, und falsche Angaben können zur Anfechtung des neuen Vertrags führen. Sei ehrlich – der Versicherer sieht die Vorgeschichte ohnehin in der HIS-Datei.

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